Anmeldung, Aufnahme und Kündigungsfristen

Die Anmeldewochen finden im Januar jeden Jahres statt.

Eine Voranmeldung erfolgt durch ein persönliches Gespräch mit der Kindergartenleitung, in dem die Einrichtung und die Konzeption des Kindergartens sowie die Aufnahmekriterien vorgestellt werden.

Die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Aufnahmevertrag, der zwischen Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten des jeweiligen Kindes und dem Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder im evangelischen Kirchenkreis Iserlohn geschlossen wird.
Der Träger der Einrichtung wird in der Regel durch die Einrichtungsleitung vertreten.

Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen ist in einem eigenen Antragsverfahren geregelt.
Hierbei sollte für die Antragsstellung zusätzlicher pädagogischer Maßnahmen eine ärztliche Stellungnahme hinsichtlich der Behinderung bzw. Krankheit vorgelegt werden.

Bei der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist ein Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes zu erbringen.
Der Nachweis muss spätestens am ersten Tag des Besuches der Kindertageseinrichtung vorliegen.

Die Kriterien, nach denen über die Aufnahme eines Kindes entschieden wird, werden im Rat der Tageseinrichtung vereinbart.
Die Entscheidung, in welche Gruppe das Kind aufgenommen wird und wie die jeweilige Gruppe zusammengesetzt ist, liegt bei den pädagogischen Fachkräften.

Nach Möglichkeit werden Elternwünsche berücksichtigt.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kindergartenjahres gekündigt werden.

Das Kindergartenjahr endet am 31. Juli. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eltern ist jederzeit möglich.
Der besondere Grund ist in der schriftlichen Kündigung zu belegen.
Die Vertragskündigung durch den Träger ist bei erheblichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Aufnahmevertrages sowie aus sonstigen wichtigen Gründen möglich.