Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

Sollten bei einem Kind Anzeichen beobachtet werden, die auf eine Kindswohlgefährdung hinweisen, so beraten sich die pädagogischen Fachkräfte frühzeitig miteinander.

Im Fall einer vermuteten Kindswohlgefährdung wird eine insoweit erfahrene Kindesschutzfachkraft beratend hinzugezogen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft hilft der zuständigen pädagogischen Fachkraft, das individuelle Risiko für das betreffende Kind einzuschätzen.

Kann der Verdacht ausgeschlossen werden, endet diese Begleitung.

Besteht der Verdacht weiter, wird im intensiven Austausch mit den Eltern, den Fachkräften und in schwerwiegenden Fällen auch in Kooperation mit dem Jugendamt überlegt, welche Maßnahmen im Sinne des Kindes sind.

Der Kindergarten sieht sich hierbei als Vermittler und Berater zwischen Eltern und staatlichen Ämtern.

Im Vordergrund stehen stets die frühzeitige Abwendung der Gefährdung und das Wohl des Kindes.